Elternberatung § 95
Bei der Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG geht es darum, dass mit den Eltern besprochen wird, wie es den Kindern in der Scheidungssituation geht und was sie von ihren Eltern brauchen. Zur Unterstützung der Bewältigung der Trennung gibt es somit vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.
Es handelt sich um einen einmaligen Termin, indem die Eltern Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern bekommen, die solch eine Situation schon durchlebt haben. Dadurch wird ermöglicht, dass die Eltern ihre Kinder bestmöglich durch die Trennung begleiten und unterstützen können.
Nach der Beratung erhalten die Eltern eine Bestätigung über die Teilnahme, die sie dem Gericht vorweisen müssen.
Eine Einheit umfasst hier 60 Minuten.